Abellio

 

Fahrgastrechte

Unser Ziel ist es, Sie immer sicher und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Leider können wir Verspätungen, Zugausfälle oder Anschlussverluste nicht immer ganz vermeiden. Seit dem 29. Juli 2009 gelten in diesen Fällen erweiterte Rechte wie Entschädigungen oder Erstattungen.

Fahrgastrechte im nationalen Eisenbahnverkehr

Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht hierunter.
Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.

Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort

Ab 60 Minuten Verspätung  erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:

Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.
Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Wochen- oder Monatskarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer bei der Abellio Rail NRW ein.
Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.

Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:

Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen.
 
Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:

Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi)

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit  zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.
Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern  es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Stellt Ihnen die Eisenbahn die Leistung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
 
Übernachtung

Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. Die Eisenbahn kann Ihnen alternativ auch eine Weiterbeförderung (z.B. mit Taxi) zu Ihrem eigentlichen  Zielort anbieten.

Haftungsausschlussgründe

Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:

Weitere Informationen erhalten Sie in den Beförderungsbedingungen und auf der Internetseite http://www.fahrgastrechte.info.

Geltenmachung Ihrer Ansprüche

Um eine Entschädigung oder Erstattung geltend zu machen, füllen Sie bitte den Erstattungsantrag aus und senden Sie ihn zusammen mit der Originalfahrkarte (oder einer Kopie, wenn Ihre Fahrkarte noch gültig ist) und der Verspätungsbestätigung an

Abellio Rail NRW GmbH
Postfach 01 23
58001 Hagen

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