Fahrgastrechte
Unser Ziel ist es, Sie immer sicher und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Leider können wir Verspätungen, Zugausfälle oder Anschlussverluste nicht immer ganz vermeiden. Seit dem 29. Juli 2009 gelten in diesen Fällen erweiterte Rechte wie Entschädigungen oder Erstattungen.
Fahrgastrechte im nationalen Eisenbahnverkehr
Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht hierunter.
Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
- Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 € (2. Kl.) / 2,25 € (1. Kl.),
- Zeitfahrkarten des Fernverkehrs:5,00 € (2. Kl.) / 7,50 € (1. Kl.),
- Mobility BahnCard 100: 10,00 € (2. Kl.) / 15,00 € (1. Kl.)
Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.
Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Wochen- oder Monatskarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer bei der Abellio Rail NRW ein.
Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
- Bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
- Die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann
- Andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sie müssen eine eventuell erforderliche Fahrkarte/ einen Produktübergang zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen.
Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen.
Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:
- Von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen oder
- Die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist und sich den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen, ggf. auch den Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und nötigenfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof.
Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi)
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.
Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Stellt Ihnen die Eisenbahn die Leistung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Übernachtung
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. Die Eisenbahn kann Ihnen alternativ auch eine Weiterbeförderung (z.B. mit Taxi) zu Ihrem eigentlichen Zielort anbieten.
Haftungsausschlussgründe
Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:
- Außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umständen, die von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten,
- Eigenem Verschulden des Reisenden
- Verhalten eines Dritten, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte
Weitere Informationen erhalten Sie in den Beförderungsbedingungen und auf der Internetseite http://www.fahrgastrechte.info.
Geltenmachung Ihrer Ansprüche
Um eine Entschädigung oder Erstattung geltend zu machen, füllen Sie bitte den Erstattungsantrag aus und senden Sie ihn zusammen mit der Originalfahrkarte (oder einer Kopie, wenn Ihre Fahrkarte noch gültig ist) und der Verspätungsbestätigung an
Abellio Rail NRW GmbH
Postfach 01 23
58001 Hagen



